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   LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10   

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https://dejure.org/2013,29789
LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10 (https://dejure.org/2013,29789)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15.08.2013 - L 3 AL 133/10 (https://dejure.org/2013,29789)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 15. August 2013 - L 3 AL 133/10 (https://dejure.org/2013,29789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten; Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers

  • rabüro.de

    Arbeitsplatzverlust durch Entzug der Fahrerlaubnis kann Sperrzeit rechtfertigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit nach Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis

  • rechtsportal.de

    SGB III § 144 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bei arbeitsvertragswidrigem Verhalten; Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 300
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 44/80

    Grob fahrlässige Verursachung der Arbeitslosigkeit - Unvermögen den

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Die Fahrerlaubnis stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses als Berufskraftfahrer dar, so dass hinsichtlich der Kündigung auf das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen der Arbeitsleistung und damit mittelbar auf das vorangegangene vorwerfbare Fehlverhalten abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981, 7 RAr 44/80; BSGE 91, 18 ff. Rdnr. 7 ff.).

    Das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen ist daher vertragswidriges Verhalten (BSG, Urteil vom 25. August 1981 - 7 RAr 44/80 - BB 1982, 559 = JURIS-Dokument Rdnr. 20).

    Er hatte daher nicht nur wie jedermann Verkehrsverstöße zu unterlassen; gegenüber dem Arbeitgeber traf ihn die Nebenpflicht, jegliche Verkehrsverstöße zu unterlassen, die zur Entziehung des Fahrerlaubnis führen könnten (BSG, Urteil vom 25. August 1981, a. a. O., Rdnr. 21).

    Sie liegt etwa dann vor, wenn der Eintritt der Arbeitslosigkeit in Folge vertragswidrigen Verhaltens so nahe lag, dass diese Möglichkeit nicht außer Betracht bleiben durfte; entscheidend ist immer, dass die drohende Entwicklung dem Arbeitslosen bekannt sein musste, ihm mithin vorzuwerfen ist, diese Entwicklung nicht berücksichtigt zu haben (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981, a.a.O., Rdnr. 24).

  • BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 69/02 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Kündigung aufgrund strafbaren Verhaltens

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Sperrzeit-rechtlich relevant für den Eintritt der Sperrzeit ist dabei nicht der Entzug der Fahrerlaubnis zum 9. Mai 2008, sondern das zu dieser Maßnahme führende Verhalten des Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 6. März 03, B 11 AL 69/02 R in SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Nach der Rechtsprechung des BSG stellt bereits der Führerscheinentzug aufgrund eines Verstoßes während einer Privatfahrt ein arbeitsvertragswidriges Verhalten dar, dass zur Sperrzeit führt (Urteil 6. März 2003, B 11 AL 69/02 R in SozR 4-4300 § 144 Nr. 2).

    Die Fahrerlaubnis stellt die Grundlage des Arbeitsverhältnisses als Berufskraftfahrer dar, so dass hinsichtlich der Kündigung auf das vom Arbeitnehmer zu vertretende Unvermögen der Arbeitsleistung und damit mittelbar auf das vorangegangene vorwerfbare Fehlverhalten abzustellen ist (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1981, 7 RAr 44/80; BSGE 91, 18 ff. Rdnr. 7 ff.).

  • BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 984/06

    Außerordentliche Kündigung wegen Verlustes einer betrieblichen Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Mit dem arbeitsvertragswidrigen Verhalten hat der Kläger einen Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben (vgl. BAG, Urteil vom 5. Juni 2008, 2 AZR 984/06, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 630/76

    Außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Dieses Unvermögen berechtigt, wenn der Arbeitnehmer es zu vertreten hat und er anderweitig nicht eingesetzt werden kann, im Allgemeinen zur Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 30. Mai 1978 - 2 AZR 630/76 - BAGE 30, 309 = NJW 1979, 332 = JURIS-Dokument Rdnr. 17).
  • BSG, 15.12.2005 - B 7a AL 46/05 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - unbefristete Fortsetzung eines

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Es gehört für Berufskraftfahrer zu einer ungeschriebenen Nebenpflicht des Arbeitsvertrages, sich untadelig während der Berufsausübung im Straßenverkehr zu verhalten (vgl. BSG vom 15. Dezember 2005, B 7a AL 46/05 R, Rdnr. 14, zitiert nach JURIS).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Anerkannt ist ein Irrtum über das Vorliegen der Sperrzeitvoraussetzungen, wenn dieser unverschuldet ist (vgl. BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; 3-1500 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 05.11.1998 - B 11 AL 5/98 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Lösung - Beschäftigungsverhältnis - wichtiger

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Über das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist unter Berücksichtigung des Ziels der Sperrzeitregelung zu entscheiden: Eine Sperrzeit soll nur eintreten, wenn dem Arbeitslosen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit den Interessen der Versichertengemeinschaft ein anderes Verhalten zugemutet werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 5. November 1998 - B 11 AL 5/98 R, SozR 3-4100 § 119 Nr. 16).
  • LAG Hamm, 05.04.2000 - 10 (16) Sa 1012/99

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Erstattung einer gegen ihn verhängten Geldbusse ;

    Auszug aus LSG Sachsen, 15.08.2013 - L 3 AL 133/10
    Ob eine andere Einschätzung jedenfalls dann gerechtfertigt wäre, wenn der Arbeitgeber um eines wirtschaftlichen Vorteils Willen grob eigennützig und unter Ausnutzung des Abhängigkeitsverhältnisses den Arbeitnehmer vorsätzlich zu einer strafbaren Handlung oder einer Ordnungswidrigkeit nötigt (vgl. LAG Hamm, Teilurteil vom 5. April 2000 - 10 (16) SA 1012/99 - JURIS-Dokument Rdnr. 98 [zur Frage eines Schadensersatzanspruchs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung]) kann offen bleiben.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2019 - L 7 AL 63/17
    Ist eine Fahrerlaubnis zwingende Voraussetzung zur Erfüllung der vertraglichen Arbeitspflicht, hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich durch das Unterlassen von Verkehrsverstößen für die Erhaltung seiner straßenverkehrsrechtlichen Berechtigung Sorge zu tragen, weshalb bei einem zu vertretenden Verlust der Fahrerlaubnis grundsätzlich von der wenigstens grob fahrlässigen Herbeiführung der Arbeitslosigkeit als ein zum Sperrzeiteintritt führendes versicherungswidriges Verhalten auszugehen ist (vgl. z.B. Landessozialgericht (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Januar 2016 - L 9 AL 189/13 - LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 3. Juli 2014 - 5 Sa 27/14 - Sächsisches LSG, Urteil vom 15. August 2013 - L 3 AL 133/10 - LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 1. August 2012 - L 3 AL 5066/11).
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